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Meisterkamm

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  • Inv.Nr.:
    SG05556
  • Material:
    Horn
  • Dat.:
    Ende 18. Jahrhundert [?]
  • Maße:
    Höhe: 84 mm, Breite: 148 mm
  • Ereignis:
    hergestellt von einem Naumburger Kammmachergesellen (Meisterstück)
  • Zugang:
    Altbestand

Dieser 148 mm breite und 84 mm hohe Schmuckkamm besitzt 33 Zinken, die in so genannten "Knöpfchen" enden. Die beiden äußeren Zinken sind zwei bis dreimal so stark wie die innen befindlichen, von denen zwei Stück abgebrochen sind. Der beigefarbene Kamm wurde aus einem Stück Rinderhorn gearbeitet und im oberen Bereich mit Blattwerk, zwei Löwen und einem großen Wappen verziert.

Bei den (durch Aussägen) negativ dargestellten Löwen handelt es sich um sogenannte Meißner Löwen, gekennzeichnet durch ihre aufgerichtete Haltung, den erhobenem Schwanz und die herausgestreckter Zunge.  Die Löwen halten ein geteiltes Wappen des Kurfürstentums Sachsen, das aus zwei Teilen besteht. Die linke Seite zeigt die Kurschwerter und die rechte Seite das stilisierte sächsische Landeswappen d. h. ein hier nur fünffach geteiltes Feld mit einem schräg von links nach rechts verlaufenden Rautenkranz. Um die Blätter, Blüten und Figuren besser zu betonen und plastischer zu gestalten, arbeitete der Kammmacher feine Konturenlinien ein.

Obwohl der Kamm einen recht schlichten Eindruck macht, handelt es sich doch höchstwahrscheinlich um ein Meisterstück, denn er stimmt genau mit den 1677 formulierten Forderungen der churfürstlich-sächsischen InnungsartikelVgl. das Original-Zitat am Fuß dieser Seite überein: Diese fordern zur Erlangung des Meisterprivilegs neben der Herstellung von Werkzeug und anderen Kämmen explizit die Fertigung eines halben Dutzends "einfacher Kämme in rechter Größe aus Horn mit dem kurfürstlichen Wappen, das zwei Löwen halten, und auf beiden Seiten mit Laubwerk durchbrochen, die Zähne schön und mit Knöpfchen".

Die Qualität dieses Meisterstücks lässt durchaus einen Rückschluss auf den Stand des Handwerks zu. Die Naumburger Kammmacher des 18. Jahrhunderts gehörten zu den weniger wohlhabenden Handwerkern, deren Werkstätten in den  engen Nebenstraßen der Stadt zu finden waren. Grundsätzlich gilt dies wohl auch für die Kammmacher in Dresden und Leipzig, für die die zitierte Handwerks-Ordnung zunächst erlassen worden war, mehr aber noch für die Kleinstadt (die Naumburger übernahmen die Innungs-Ordnung erst im 18. Jahrhundert), die keinen Markt für die Herstellung von Luxusartikeln bot.  Es verwundert daher nicht, dass die Innungsartikel nicht die Anfertigung eines kostbaren, kunstvollen Einzelstücks verlangten (das hätten sich die Naumburger Kammacher wohl gar nicht leisten können) sondern die Herstellung von jeweils einem halben Dutzend möglichst gleicher Exemplare von vier verschiedenen, einfach verzierten Modellen. Die Serienfertigung hatte also schon zu dieser Zeit eine ausschlaggebende Bedeutung, denn die Produkte der Kammmacher hatten sich längst zu Massenwaren entwickelt, Kämme gehörten zum Alltag aller Schichten und mit den einfachen Handelswaren konnten keine Vermögen verdient werden – obwohl die Bearbeitung des Horns nicht unaufwändig war. Mehr als zwanzig verschiedene Arbeitsgänge waren erforderlich, um aus einem Hornstück einen Kamm zu fertigen, wobei die meiste Zeit für das Sägen und Entgraten des Hornstücks sowie das Abrunden der vielen kleinen Zinken benötigt wurde.

Kämme wurden für den Markt produziert (nicht auf Auftrag), den in Naumburg eine Vielzahl von Kleinmeistern bediente. Zur Herausbildung von arbeitsteilig organisierten Manufakturen kam es jedoch erst im Laufe des 19. Jahrhunderts, als durch die Einführung der Gewerbefreiheit (und durch Impulse von außen) die veralteten Handwerksstrukturen aufgebrochen waren.

Mehr zu Kammachern finden Sie hier.
Warum wir nicht wissen, wann und wie der hochinteressante Kamm ins Museum kam, das erfahren Sie hier.


"Derjenige, so Meister werden will, soll vom Werckzeuge machen und zurichten, einen Staub-ZeugAdelung: Das Staubzeug, des -es, plur. die -e, bey den Kammmachern, eine Säge mit zwey Blättern, die Zähne in den Staubkämmen damit einzuschneiden; die Staubsäge. und einen Nüßzeugd.h. eine Säge zur Herstellung feiner Nissen(=Läuse)-Kämme, so an Blättern und Zähnen ohne Tadel. An Kämmen soll er machen
1) Ein halb Duzt Einfache in rechter Große des Horns, so an Feldern ausgezogen und mit dem Chur-Fürstlichen Wappen, das zwei Löwen halten, und auf den Seiten mit Laubwerk durchbrochen, die Zähne schön und mit Knöppigen die auch recht rund daran seyn.
2) Ein halb Duzt Einfache mit dem Orpheo durchbrochen, daß auch die Zähne daran schön rund seyn.
3) Ein halb Duzt Frauen-Kämme, die schön durchbrochen seyn, mit vier Hertzen, daß die Spitzen in der Mitten zusammen kommen, und fein sauber mit dem Nüßzeuge geschnitten, daran die Zähne nicht einer klein, der andere groß, oder hackigt und zerschlagen, wie auch gleich gegründet, gleich gespitzet, und die groben Zähne gleich ausgespitzet seyn.
4) Ein halb Duzt geschweifte Kämme, die mit dem gedoppelten Hertzzeuge durchbrochen seyn, mit dem Nüßzeuge sauber geschnitten, und fein wohl gezähnet, wie gedacht.
5) Ein halb Duzt ausgeschweifte, drey von Helffenbein, und drey von Schildkrötten, mit dem Nüßzeuge sauber geschnitten.
6) Ein halb Duzt Staub-Kämme, die fein zart und sauber geschnitten, wie obgedacht.
Und hierzu soll er ihme keinen anderen helffen lassen, bey Verlust der Stücke, und soll zu solchen Meisterstücken zu machen, ein Viertel Jahr die Zeit seyn, auch in der Werckstadt, dahin ihn die Meister weisen, zu verfertigen.
Nach erkannten Meisterstücke, so es recht, soll er zehen Thaler vor das Meister Caßen erlegen [...]"
Dresden, 3. April 1677
Abschrift Leipzig, 17. Februar 1783 [Stadtarchiv Naumburg]

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