Apothekenprivileg 1645
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Inv.Nr.:SG003194
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Material:Pergament | Siegelwachs | Siegellack
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Dat.:1645
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Maße:B: 300, H: 398 mm (Urkunde)
D: 107 mm (Siegel) -
Ereignis:Ausgestellt von Johann Georg I. | Empfangen von Jacobus Wolff, Naumburg
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Zugang:Geschenk Hildegard Broche, Bielefeld
Mit schwarzer Tinte beschriebenes Pergament, insgesamt sind sieben von acht Seiten genutzt, die letzte Seite ist unbeschriftet. Die ca. 600 x 398 mm messenden Bögen sind mittig gefaltet und mit einer rot-weißen Schnur zusammengeheftet. An dieser Schnur befindet sich auch das anhängende große Siegel, dessen Körper aus hellem Bienenwachs geformt ist, in den die eigentliche Prägefläche aus Siegellack eingebettet ist. Rechts oben ist ein größeres Stück des Siegels ausgebrochen (verloren).
Das Siegel zeigt zentral das große Wappen des sächs. Kurfürsten Johann Georg I., darunter in einer leicht ovalen Kartusche die Insignien des Stifts Naumburg (Schlüssel und Schwert). Das große Wappen ist sechszeilig angelegt. In der ersten Reihe befinden sich die Wappen von Thüringen, Sachsen und Meißen, in der zweiten Reihe folgen die Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg, in der dritten Reihe sind Pfalzsachsen, Kursachsen sowie Pfalzthüringen angeordnet, in der vierten Reihe befinden sich Orlamünde, Landsberg und Pleissen, während in der fünften Zeile Altenburg, Magdeburg und Brehna angeordnet sind, schließlich in der siebten Zeile die Mark, Henneberg und Ravensberg. Über dem Wappen befinden sich sechs Helme mit Helmzier, die die Territorien Kleve, Thüringen, Sachsen, Meißen, Jülich und Berg repräsentieren. Durch den Ausbruch und durch Abrieb ist die zweiteilige Umschrift des Siegels nicht mehr vollständig lesbar:
Äußere Umschrift: IOHA [Ausbruch] LIAE : CLIVIAE : ET : MONTI : DVX : [] SAC : ROM : IMPE : ARCHI : MARS : ET : ELECT : LANDG : THVRING :
Innere Umschrift: MAR [Ausbruch] MAGDEBURG : COMES : DE : MARCA : ET : RAVENSB : DOMI : IN : RAVENSTEIN
Apothekenprivilegien sind nicht selten, weshalb sie selten gelesen werden. Unser Stück aus der Mitte des 17. Jahrhunderts zeigt aber, dass es sich dabei durchaus um interessante Dokumente handelt, die wichtige wirtschafts- und sozialgeschichtliche Informationen enthalten. Da ist zum einen die eingangs des Schriftstücks formulierte Erkenntnis, dass Monopole leicht ausgenutzt werden und dass es daher besser ist, für Konkurrenz zu sorgen, weil gerade im Gesundheitswesen die Preise zum unkontrollierten Anstieg neigen. Wenn man schon in dieser Hinsicht leicht auf heutige Verhältnisse gelenkt wird, so gilt dies erstaunlicherweise auch im Hinblick auf das Nebeneinander von gelerntem und ungelerntem medizinischem Personal, denn das Privileg stammt aus einer Zeit, wo die fachliche Ausbildung von Apothekern und Ärzten sich auch in der Provinz endgültig (wie man lesen kann mit massiver Unterstützung der um die Gesundheit der Untertanen besorgten Obrigkeit) durchzusetzen begann, was aber bekanntlich bis heute nicht das Ende aller Quacksalbereien bedeutet.
Besonders eindrucksvoll ist die Auflistung der verschiendenen Mittelchen, deren Handel die Apotheker gerne exklusiv für sich gehabt hätten, was zu einem dauerhaften Zwist mit den Krämern führte. Einmal davon abgesehen, dass vieles davon von eher zweifelhaftem medizinischem Wert zu sein scheint, so ist es doch erstaunlich, wie gut organisiert die internationalen Handelsverflechtungen (seit dem späten Mittelalter schon) gewesen sein müssen, wenn in einer kleinen Stadt wie Naumburg, noch dazu gegen Ende des verheerenden Dreißigjährigen Krieges, Waren aus allen damals bekannten Teilen der Erde angeboten werden konnten. Viele der unentbehrlichen Heilmittel kamen über levantinische Häfen und Venedig aus dem nahen Osten, aus Arabien und Nordafrika, aber selbst aus China und Südamerika fanden Hölzer, Harze und Gewürze bis an die Saale. Substanzen, deren Existenz noch vor kaum mehr als zwei Jahrzehnten mit einem schnoddrig-resoluten "genn mer nich" operativ in Zweifel gezogen wurde, waren damals selbstverständliches Handelsgut.
Dem Privileg voraus geht eine ganz eigene, familäre Geschichte, die das Schriftstück noch einmal in ein anderes Licht stellt. Der Vater des genannten Jacobus Wolff war der in Naumburg wohlbekannte Pankraz Wolff, der seit 1601 Inhaber der Ratsapotheke am Markt war (später "Löwenapotheke"). Als dieser gestorben war, trat an seine Stelle Christoph, ein Sohn aus der zweiten Ehe, während Jacobus als Sohn der erste Ehe zunächst leer ausging. Jacobus aber verstand es durch geschicktes Taktieren gegen den Willen des verstorbenen Vaters, der lebenden Stiefmutter, des zornigen Halbbruders und gegen den Willen des mit den genannten vielfach verbandelten Naumburger Rates das hier vorgestellte landesherrliche Privileg zu erlangen, das ihm erlaubte, eine zweite Apotheke zu eröffnen - eben mit dem Argument, dass Konkurrenz das Geschäft belebe. (Ernst Borkowski hat diese Geschichte etwas ausführlicher dargestellt, einen Link zu seinem Aufsatz finden Sie weiter unten).
Die Übertragung des vollständigen Privilegs mit zahlreichen Worterklärungen und mit höher aufgelösten Abbildungen finden Sie hier. (Firefox hat manchmal Probleme mit der Seite: wenn der Bildschirm weiß bleibt, mit F5 neu laden oder Chrome benutzen.)
Eine Liste der Naumburger Apotheker finden Sie hier.
Zum Vergleich die Übertragung des Schorckelschen Privilegs von 1561.
Literatur: Ernst Borkowsky: Die Löwenapotheke in Naumburg, 1935 (mit dem kompletten Text der Broschüre. - Große Datei, eventuell lange Ladezeit.)
Auszug, das Privileg von 1645 betreffend:
Als Pankratius Wolff, "der vornehme Apotheker", 1644 in seinem Ruhekämmerlein zu St. Wenzel beigesetzt war, regierte seine Witwe, Frau Justina. Sie rief ihren Sohn Christoph aus der Fremde zu sich und übergab ihm die Schlüssel, damit er die Apotheke "dirigiere und providiere". Aber sofort erhoben sich Thronfolgestreitigkeiten mit den beiden älteren Brüdern, Söhnen des Vaters aus seiner ersten Ehe; die hießen Jacob und Wolfgang. Sie verlangten ihr Erbrecht an Apotheke und Haus, auch die Schlüssel zu der Materialienkammer und zum Gewölbe und schließlich eine Rechnungsablegung des Provisors. Wie die meisten Erbschaftsprozesse verspann sich auch dieser in stachlige Unerquicklichkeiten. Die Witwe nutzte den Vorteil aus, daß ihre ganze Vetternschaft in den Ratsstühlen saß. Und doch entschieden die Stiftsräte in Zeitz, an die die beiden älteren Söhne appellierten, daß sie bei ihren Erbrechten zu schützen seien, solange noch Haus und Apotheke in communione beständen. Dann geschah die Erbteilung. Am 3. Februar 1645 wurde vor dem Stadtgericht der Kaufvertrag zwischen der Witwe und ihren Kindern aus erster und zweiter Ehe aufgesetzt und zwölffach gesiegelt. Danach wurde aus der Erbmasse "das hinterlassene Corpus pharmaceuticum oder Apotheke mit allen darin befindlichen Spezereien und Materialien, auch allen dazu gehörigen messingenen, kupfernen, zinnernen, ehernen, hölzernen und tönernen Instrumentis und Gefäßen, zusamt des Wohnhauses am Markte, darinnen die Apotheke sich befindet, mit allem, was darinnen erd-, niet- und nagelfest ist", dem Herrn Christoph Wolff für die Summe von fünftausend Talern erblich und eigentümlich zugesprochen.
Man hatte vergessen, durch eine Klausel das alte Privileg zu isolieren. So kam es, daß schon nach vier Wochen die Bürgerschaft einen neuen Akt des Schauspiels der feindlichen Brüder erlebte. Jakob Wolff ging darauf aus, ein eigenes Privileg für die Errichtung einer neuen Apotheke zu erstreiten. Dabei stellte es sich heraus, daß er deshalb schon im Jahre vorher ein Supplik an den Kurfürsten geschrieben hatte. Damals war sein Vater Pankratius noch am Leben gewesen; und der hatte also wohl aus dem Gefühl, den Sohn erster Ehe nicht gegen den Sohn zweiter Ehe zurückstellen zu dürfen, geduldet, daß das so schwer erkämpfte und so zähe verteidigte Monopol von 1635 in zwei Stücke zerbrochen wurde, noch ehe die zwölf Jahre der unbedingten Schutzfrist abgelaufen waren. Der Kurfürst Johann Georg entschied am 3. März 1645 in einer Ordre an seine Stiftsräte zu Zeitz ganz überraschend: "Da soviel befunden, daß bei der Stadt Naumburg wohl zwei corpora pharmaceutica anzurichten seien und dem Jakob Wolffen, als einem in dieser Kunst Erfahrenen, ein neues corpus wohl auch anvertraut werden könne–und zwar fürnehmlich zur Abwendung des schädlichen monopolii und damit man nicht an eine Apotheke allein, so die Leute öfters übervorteilt, gebunden sein müsse – inmaßen Ihr auch um eben dieser Ursachen willen zu Zeitz neben der alten Apotheke ein neues corpus zu errichten vor etlichen Jahren gleichergestalt verstattet habt – so können wir dannenhero nunmehr gnädigst geschehen lassen, daß erwähntem Jacob Wolffen ein neu corpus anzurichten verstattet und er auf gewisse Jahre neben der alten Apotheke darauf privilegieret werde, hiermit begehrend, ihr wollet Euch danach achten und dergleichen Privilegium vorgeschlagenermaßen ausfertigen." Der Präsident der Stiftsregierung, Stephan von Friesen, stellte den Privilegienbrief aus und ordnete zugleich am 17. April 1645 an, daß der Rat in Naumburg den Jakob Wolffen daraufhin in Pflicht nehmen und bei seinem Rechte schützen sollte, und daß er ihn in Zukunft als bestallten Apotheker mit allen Personalbeschwerungen, Wachen und Einquartierungen, durch die er in seiner Verrichtung behindert werden könnte, verschonen sollte. Da setzte sich der Bruder Christoph zur Wehr. In einer Eingabe an den Kurfürsten hielt er das Privileg seines Vaters vom Jahre 1617, 1625 und 1635 vor sich. Das sei von ihm, so schrieb er, mit der Apotheke rechtmäßig erworben, und es müsse mindestens noch bis zum Jahre 1647 seine alte Kraft behaupten und jedes de novo-Werk ausschließen. Eine Apotheke würde die andere totmachen, schloß er, und er wies darauf hin, daß auch die Städte Wittenberg, Torgau, Görlitz, Halberstadt, Braunschweig, Lüneburg und andere je nur eine einzige Apotheke hätten. Er fügte auch ein empfehlendes Attest der Naumburger Physici bei. Der Rat stellte sich neben ihn, um den Bruder Jakob "in seinem Prozeß zu turbieren". Das Stiftspräsidium wurde nachdenklich und zitierte die streitenden Parteien vor sein Tribunal. Jakob Wolff schützte die Reisegefahren der Kriegswirren vor und bat dann wiederholt, den Termin hinauszuschieben. Und inzwischen schaffte er die notwendigen Materialia und Instrumenta zur Hand und öffnete am 8. August 1645 die neue Offizin. "Ein Attentatum!", rief Christoph Wolff und wandte sich an den Rat, dessen Favorit er nach der Behauptung des Gegners war, damit der durch den Gerichtsfron den Laden schließen lasse. Und doch, wie immer auch Recht und Unrecht verteilt sein mochten – Jakob Wolff hatte das neue kurfürstliche Privilegium in original in der Hand, und das konnte weder der Rat noch die Stiftsregierung auslöschen. Mit dieser Tatsache mußte man sich versöhnen.




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