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Haushaltsauflösung
Da der zu schildernde Fall recht kompliziert ist und um einen Apparat zu vermeiden, der in einem eher unangemessenen Verhältnis zum inhaltlichen Gewicht dieses Berichts steht, haben wir darauf verzichtet, Einzelheiten durch Fußnoten nachzuweisen. Eine vollständige Dokumentation des Falles kann im Stadtarchiv Naumburg eingesehen werden.
Klingers Weinberghaus als Volkseigentum
Westbesuch
Es muss eigentlich ein freundlicher Tag gewesen sein, der 12. August 1959, die Sonne schien und es war angenehm warm. Der Naumburger Stadtrat Reinicke machte einen Besuch auf Max Klingers Weinberg. Er traf sich dort mit Waltraute K., einer Frau mittleren Alters, die aus Westdeutschland angereist war und einige Tage in Klingers ehemaligem Wohnhaus nächtigte. Frau K. hatte Reinicke eingeladen – oder besser: vorgeladen – um sich zu beschweren. Sie führte den Vertreter der Stadt ins Untergeschoss des Gebäudes, ins ehemalige Atelier Max Klingers, wo auf dem steinernen Fußboden zahlreiche Gemälde und gerahmte Radierungen standen. Der Raum war staubig und muffig-feucht. „Dort wird nicht sauber gemacht", notierte Reinicke später, „die Gemälde sind stark verschmutzt bzw. verstaubt und einige zeigen Stockflecke auf, die der Erhaltung dieser Kunstgegenstände absolut abträglich sind. Darunter befinden sich Original-Gemälde von Adolph Menzel und von Professor Klinger." Teilweise waren die Rahmen der Grafiken beschädigt. „Verschiedene Büsten und Porträts," so Reinicke weiter, „sind ebenfalls in dem alten Atelier abgestellt, befinden sich ebenfalls auf dem Erdboden und sind von ihr [W. K.] wenigstens auf erhöhte Podeste gestellt worden." Zwei „Studien" (wahrscheinlich Zeichnungen) von Adolph Menzel nahm Reinicke schließlich mit nach Naumburg, um die Verglasung erneuern zu lassen.
Frau K. zeigte sich wohl sehr ungehalten ob dieser schändlichen Behandlung der Kunstwerke und sie hatte allen Grund dazu. Es war gerade einmal vier Jahre her, dass sie mit der Stadt Naumburg einen Vertrag geschlossen hatte, dessen Einhaltung sie nun einforderte. Die 1926 geborene Waltraute K., geschiedene Borkowsky, war die Tochter Johannes Hartmanns und seiner zweiten Frau Gertrud (1893-1932), der Witwe Max Klingers. Nach dem Tode Hartmanns und seiner dritten Ehefrau Ella, Gertruds Schwester, hatte Waltraute K. als Erbin des gesamten verbliebenen Inventars des Klingerschen Anwesens dieses per Vertrag vom 23. Mai 1955 zum großen Teil leihweise der Stadt überlassen „zur Errichtung der bereits 1946 vertraglich geplanten Klinger-Gedächtnisstätte auf dem Weinberg". Nun sah sie sich in diesem Ansinnen enttäuscht, da sich zeigte, dass das Vorhaben keinerlei Fortschritte gemacht hatte. Im Gegenteil: seit einer Renovierung der Wohnräume standen die Leihgaben nun schon mehr als ein halbes Jahr im verschmutzten Atelier-Raum, teilweise noch mit Wandfarbe bespritzt und offensichtlich weitgehend vergessen. Zwar sprach Stadtrat Reinicke in seiner Aktennotiz, der wir die Kenntnis über diese Begebenheit verdanken, davon, dass dafür zu sorgen sei, dass „unbedingt und zwar möglichst bald, eine bessere Betreuung des Klinger-Museums und der in ihm befindlichen Gegenstände" zu sichern sei, tatsächlich kann aber von einem „Museum" weder zu jener Zeit noch in den Jahren darauf die Rede sein. Es scheint, dass man in der Folge immerhin die Bilder wieder an ihren angestammten Platz im Haus hing – das allerdings gleichzeitig verschiedenen städtischen Weinberg-Bediensteten als Wohnung diente.
Nun wäre der ganze Vorfall nicht sonderlich bemerkenswert, wenn er uns nicht die letzte Nachricht geben würde vom vollständigen Nachlass der Hartmanns, der wiederum größtenteils aus den Resten von Klingers Hinterlassenschaften bestand. Wir müssen an dieser Stelle etwas ausholen. Klinger hatte seiner Frau und Alleinerbin Gertrud wohl eine ansehnliche Sammlung von Kunstwerken hinterlassen, sowohl von eigener als auch von fremder Hand, die nach Gertruds rascher Heirat mit dem ebenfalls verwitweten Leipziger Bildhauer Johannes Hartmann in dessen Verfügungsgewalt übergegangen war. Wohl versuchten die Hartmanns in jenem langwierigen Erbschaftsprozess, den Klingers Tochter Desirée gegen sie führte, nachzuweisen, dass der Nachlass so gut wie wertlos sei, weil Klingers Kunst nach dem Krieg rasch und radikal aus der Mode gekommen war. Doch gibt es durchaus Hinweise darauf, dass die Hartmanns einen nicht unerheblichen Teil ihres Lebensunterhalts in den 1920er und 1930er Jahren durch den Verkauf (und den Nachdruck) von Klingers Werken bestritten, so dass die Nachlassmasse schon zu dieser Zeit beständig schrumpfte. 1931 verkaufte Hartmann den Großjenaer Weinberg samt Grabstätte Max Klingers und Gebäuden an die Stadt Naumburg, einerseits im Hinblick auf den Wunsch seiner Ehefrau Gertrud, für Max Klinger eine Gedenkstätte einzurichten, andererseits sicher auch aus einer gewissen Geldnot heraus. Dass sich Johannes Hartmann schon damals ein Wohnrecht auf dem Weinberg vertraglich sichern konnte (Gertrud starb schon 1932), verdeutlicht, dass die Stadt es mit den Museums-Plänen nicht allzu eilig hatte, und es bewahrte Hartmann und seine zweite Frau Ella im Alter vor der Obdachlosigkeit, denn nachdem sie in Leipzig gegen Ende des Zweiten Weltkrieges ausgebombt worden waren, holten sie ihren verbliebenen Hausstand nach Großjena, wo sie schließlich ihren Lebensabend verbrachten. Johannes Hartmann starb 1952, Ella folgte ihm 1955.
Als Waltraute K. dann 1955 das Erbe antrat, löste sie den Haushalt auf. Die Bibliothek Klingers, oder das, was davon noch verblieben war, hatte Hartmann schon 1946 der Stadt übereignet, ebenso ein umfangreiches Konvolut von Briefen von und an Klinger. Da Frau K. nach ihrer zweiten Heirat schon 1951 nach Schleswig-Holstein verzogen war, konnte sie nur einen Teil des Erbes an sich nehmen, hatte sie doch keine Ausfuhrgenehmigung erhalten und die Möglichkeiten der inoffiziellen Ausfuhr waren bekanntlich begrenzt. Mündlichen Berichten zufolge verkaufte sie in den folgenden Jahren in nicht geringem Umfang vor allem Klinger-Grafiken vor Ort, von einer größeren Menge „Handschuh"-Mappen, die sehr günstig abgegeben wurden, war die Rede. Einen Teil des Nachlasses hatte sie, wie oben bereits erwähnt, für die Einrichtung der „Gedächtnisstätte" offiziell an die Stadt übergeben. Eine Aufstellung dieser Objekte war dem Vertrag beigelegt, allerdings in einer Kurzform, die zur Identifizierung einzelner Werke nur bedingt tauglich ist. Da diese Liste Raum für Raum Kunstwerke und Möbelstücke aufzählt, dokumentiert sie wohl die ursprüngliche Ausstattung des Hauses, wie sie von den Hartmanns hinterlassen wurde. Unter den aufgezählten Kunstwerken befinden sich – neben Arbeiten Hartmanns – zahlreiche Klinger-Werke (Radierungen, Zeichnungen, Ölbilder, Plaketten, Plastiken: die Totenmasken von Nietzsche und Brahms, eine Nietzsche-Bronze, Exemplare der Kassandra und der Salomé), Werke von Klinger-Freunden wie Otto Greiner und Paul Horst-Schulze und schließlich fünf Zeichnungen von Adolph Menzel. Nicht gelistet sind große Mengen von Radierungen, Zeichnungen, Drucken, Fotografien etc., die in Schränken aufbewahrt wurden. Ebenfalls nicht gelistet ist z.B. ein Gemälde von Alfred Sisley, das Frau K. beim Besichtigungstermin 1959 als abgängig bemängelte. Da sie aber sonst nichts vermisste, können wir davon ausgehen, dass 1959 das aufgelistete Inventar noch vorhanden war. Das ist deswegen wichtig, weil es sich um die einzige erhaltene Aufstellung wenigstens eines Teils des verbliebenen klinger-hartmannschen Hausinventars handelt.



