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Ratsrechnung 1519
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[f 309v] Zumercken ist anfenglich das der Althe Rath nach Beschliesong yrer Rechenung Vberanwurt habenn vnd an barschafft gelassen [Rand]A[/Rand] vii C xCi [91] ß lix gr vi d Nuhe volgt hiernach die einNahme des Rechendenn Raths so sie in Zceit Irs Regi- ments vnd Rathsitzes enpfangen unnd Eingenohmen haben. Als nemlich in hiernachuorzceichenten Tittelnn zu befindenn